17. August 2026, 17:34

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Mikayla Raines und SaveAFox: Das kurze Leben einer Fuchsretterin und was es über Pelz erzählt

Die Gründerin der US-Auffangstation SaveAFox rettete zahlreiche, nach Berichten auch Hunderte Füchse aus Pelzfarmen sowie Tiere aus privaten Haltungen. Ihr Tod wirft ein Schlaglicht auf Anfeindungen im Netz und auf die eigentliche Botschaft: Pelz kostet Leben.

Videos des Fuchses Finnegan machten SaveAFox weltweit bekannt. Hinter ihnen stand Mikayla Raines, die Gründerin einer US-Auffangstation für Füchse aus Pelzfarmen, problematischen Privathaltungen und dem Handel mit exotischen Tieren. Raines starb am 20. Juni 2025 in Minnesota.

In den Kommentaren zu solchen Videos zirkulieren seither verkürzte und teils falsche Versionen dieser Geschichte. Wir ordnen ein, was belegt ist und was nicht, weil dieser Fall es verdient, korrekt erzählt zu werden.

Wer war Mikayla Raines

Mikayla Raines gründete SaveAFox im Jahr 2017, mit gerade einmal 20 Jahren. Ihre Mission war einfach und radikal zugleich: nichtmenschliche Tiere retten, die sonst für die Pelzindustrie sterben würden. Über die Jahre nahm ihre Station Hunderte Füchse auf, dazu andere nichtmenschliche Tiere, die Hilfe brauchten.

Sie erwarb die nötigen staatlichen und bundesrechtlichen Lizenzen, absolvierte Kurse in Wildtierrehabilitation und baute in Minnesota eine Anlage auf, in der die Füchse ein möglichst tiergerechtes Leben in menschlicher Obhut führen können. Ihre Videos, in denen Tiere wie Finnegan zu «lachen» schienen, machten sie über die Grenzen der USA hinaus bekannt. Auf YouTube folgten ihr über zwei Millionen Menschen.

Warum die Füchse nicht ausgewildert werden können

In den Kommentarspalten taucht immer wieder dieselbe Frage auf: Warum werden diese Füchse nicht einfach in die Freiheit entlassen?

Die Antwort ist zugleich das stärkste Argument gegen die Pelzindustrie. SaveAFox nimmt vor allem in Gefangenschaft geborene Füchse auf, darunter Tiere aus Pelzfarmen, abgegebene ehemalige Heimtiere und Tiere aus problematischen Haltungen.. Viele dieser in Gefangenschaft geborenen oder an Menschen gewöhnten Füchse gelten nicht als auswilderungsfähig. Eine Freilassung wäre für sie mit erheblichen Risiken verbunden und wäre keine verantwortbare Lösung. Genau deshalb bleiben sie dauerhaft in der Obhut der Station. Jeder dieser Füchse ist ein lebender Beleg dafür, was Pelzzucht mit einem nichtmenschlichen Tier macht: Die Pelztierzucht macht Füchse zu Produktionsobjekten. Sie werden gezüchtet, gehalten und getötet, damit ihr Fell zu einem Konsumprodukt wird. Für Tiere, die über Generationen in Gefangenschaft gezüchtet wurden, ist eine Auswilderung oft keine realistische Rettung mehr – ein weiterer Grund, die Zucht selbst infrage zu stellen.

Was über die Anfeindungen bekannt ist

Nach ihrem Tod erklärte ihr Ehemann Ethan Frankamp in einem Video, Mikayla Raines habe über längere Zeit psychisch gelitten und sei wiederholt mit Anfeindungen und Gerüchten im Netz konfrontiert gewesen. Nach seiner Darstellung hätten Menschen aus ihrem weiteren Umfeld, darunter auch Personen aus dem Umfeld anderer Tierschutzstationen, ihren Namen und die Arbeit von SaveAFox über Jahre angegriffen; in den Wochen vor ihrem Tod habe sich dies verschärft. Diese Darstellung ist die persönliche Aussage ihres Ehemanns. Sie erlaubt weder eine einfache Erklärung noch eine konkrete Schuldzuweisung für ihren Tod.

An dieser Stelle ist redaktionelle Sorgfalt geboten. Die in sozialen Netzwerken verbreitete Kurzform «Sie wurde gemobbt, also nahm sie sich das Leben» wird der Realität nicht gerecht. Ein Suizid hat fast nie eine einzige Ursache. Was sich belegen lässt, ist die Aussage des Ehemanns: Eine lange psychische Vorgeschichte und eskalierende Anfeindungen kamen zusammen. Was sich nicht als Tatsache behaupten lässt, ist eine konkrete Schuldzuweisung an eine benannte Plattform oder Gruppe. Diese Unterscheidung schützt die Verstorbene und alle, die diesen Text lesen und selbst mit ähnlichen Gedanken ringen.

Auch die in Kommentaren verbreitete Erzählung, Finnegan sei «am gebrochenen Herzen» gestorben, ist ein tröstliches Bild, aber keine belegte Tatsache. SaveAFox bestätigte seinen Tod erst Monate später öffentlich; eine solche emotionale Ursache wurde nicht belegt.

Die stille Last der Tierschutzarbeit

Hinzu kommt, dass den Engagierten immer wieder Steine in den Weg gelegt werden. Politische Trägheit und wirtschaftliche Interessen bremsen den Tierschutz an vielen Stellen aus. Wer sich für nichtmenschliche Tiere einsetzt, kämpft deshalb an zwei Fronten zugleich, gegen das Leid selbst und gegen die Strukturen, die es zulassen. Das macht die Arbeit nicht nur kräftezehrend, sondern über die Jahre auch entmutigend. Umso wichtiger ist es, diejenigen zu stützen und zu schützen, die diese Arbeit leisten.

Wie es mit SaveAFox weitergeht

SaveAFox soll nach dem Tod von Mikayla Raines weitergeführt werden. Ethan Frankamp erklärte öffentlich, die Versorgung der Tiere und die Arbeit der Organisation fortsetzen zu wollen. Neben dem Standort in Minnesota besteht auch ein Standort in Lake County im US-Bundesstaat Florida.

Was bleibt: Tragt keinen Pelz

Die eigentliche Botschaft, die Mikayla Raines mit jedem ihrer Videos vermittelte, bleibt so aktuell wie zuvor: Tragt keinen Pelz. Nicht als Mantel, nicht als Kragen, nicht als vermeintlich harmloser Bommel an der Kindermütze. Hinter Pelzprodukten stehen Tiere, die für ihr Fell gezüchtet, gehalten und getötet werden. Viele der von SaveAFox aufgenommenen Füchse zeigen, welche dauerhaften Folgen dieses System für Tiere hat, die nie mehr ausgewildert werden können.

Wer Pelz meidet, trifft eine Entscheidung, die zählt. Es ist die Entscheidung, für die eine junge Frau in Minnesota ihr ganzes Leben eingesetzt hat.

Wenn Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld belastet sind, sprechen Sie darüber. In der Schweiz erreichen Sie die Dargebotene Hand rund um die Uhr unter der Telefonnummer 143, Angebote für Jugendliche gibt es bei 147. In Deutschland ist die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar, in Österreich der Notruf 142.

BBC Future verlinkt wildbeimwild.com in grossem Waschbären-Report

Ein Waschbär-Artikel von wildbeimwild.com dient BBC Future als Quelle für die EU-Invasivlisten-Debatte. Dazu: neue Zahlen aus dem Müritz-Nationalpark und ein neues Video.

Die renommierte britische Wissenschaftsredaktion BBC Future hat in einer aktuellen Recherche zur Geschichte und Kontroverse um Waschbären in Deutschland auf einen Artikel von wildbeimwild.com verwiesen.

Das zeigt: Unsere Arbeit zur wissenschaftlichen Einordnung der EU-Invasivartenliste erreicht auch international ein Fachpublikum.

Was BBC Future berichtet

Im Artikel «The controversial story of the North American raccoons wreaking havoc in Germany» rekonstruiert der Journalist Matthew Ponsford die Geschichte der Waschbären in Deutschland, von der widerlegten Legende, wonach NS-Funktionär Hermann Göring persönlich die Aussetzung der Tiere angeordnet habe, bis zur heutigen Bestandsgrösse von schätzungsweise zwei Millionen Tieren.

Zentral im Artikel ist die Einordnung der Wildökologin Berit Michler vom Thünen-Institut. Sie leitete im Müritz-Nationalpark die bislang längste und grösste europäische Feldstudie zum Waschbären und kam zum Schluss, dass es keine Belege für eine erhebliche Gefährdung der einheimischen Biodiversität durch die Tiere gibt. An dieser Stelle verweist BBC Future direkt auf unseren Artikel «Waschbären gehören nicht in die EU-Liste der invasiven Arten», in dem wir die fehlende wissenschaftliche Grundlage für die EU-weite Einstufung des Waschbären als invasive Art dokumentiert haben.

Eine Debatte mit zwei Seiten

BBC Future stellt die Position differenziert dar. Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband widerspricht der Einschätzung Michlers und verweist auf Untersuchungen der Goethe-Universität Frankfurt, die negative Effekte auf Amphibien und deren Gelege belegen sollen. Gemeint ist damit das Forschungsprojekt ZOWIAC. Was im BBC-Artikel nicht erwähnt wird: Wie wir in unserem Beitrag «ZOWIAC und die Hobby-Jagd-Lobby: Wie eine Waschbär-Studie instrumentalisiert wird» aufgezeigt haben, sammeln bei ZOWIAC grösstenteils Hobby-Jäger selbst die Proben, während die Landesjagdverbände Hessen und Bayern das Projekt unterstützen und öffentlichkeitswirksam bewerben. Wer ein Interesse an mehr Abschüssen hat, prägt hier also die Datenbasis mit, ein methodischer Interessenkonflikt, der die wissenschaftliche Unabhängigkeit solcher Zahlen ernsthaft infrage stellt. Studien, die von Hobby-Jägern für die Zwecke der Hobby-Jagd erhoben werden, finden in der übrigen Wissenschaftswelt entsprechend wenig Anklang.

Diese Diskrepanz zwischen dem öffentlichen Auftreten vermeintlich neutraler «Institute» oder «Forschungsprojekte» und ihrer tatsächlichen Nähe zur Hobby-Jagd-Lobby ist kein Einzelfall. Wir haben das Muster auch in unserem Faktencheck «Wenn das ‹Institut› die Hobby-Jagd verteidigt» dokumentiert. Der Artikel macht insgesamt deutlich: Eine pauschale Erzählung vom Waschbären als «Plage» lässt sich wissenschaftlich nicht eindeutig stützen, ebenso wenig wie die gegenteilige Annahme völliger Unbedenklichkeit. Die ökologischen Auswirkungen des Waschbären in Europa seien insgesamt, so Michler im Artikel, noch zu wenig erforscht, umso wichtiger ist es, zu prüfen, wer hinter den einzelnen Studien steht und welche Interessen mitschwingen.

Diese Kontroverse ist auch für die Debatte um die Hobby-Jagd in der Schweiz relevant. Wo Bestände unter Verweis auf angebliche Bedrohungen für die einheimische Tierwelt zum Abschuss freigegeben werden, lohnt sich ein Blick auf die tatsächliche Datenlage, wie sie unser Dossier zu Neozoen und Hobby-Jagd in der Schweiz sowie unsere Beiträge in der Kategorie Jagd und Umwelt & Naturschutz ausführlich aufzeigen.

Was die Langzeitforschung im Müritz-Nationalpark zeigt

Genau diese Datenlücke, die Michler im BBC-Artikel anspricht, lässt sich mit konkreten Zahlen aus dem Müritz-Nationalpark selbst füllen. Nationalparkleiter Ulrich Messner berichtet über eine mehrjährige Untersuchung, bei der Tausende Kotproben von Waschbären gesammelt und unter dem Mikroskop ausgewertet wurden. Das Ergebnis widerspricht dem gängigen Bild deutlich: Waschbären sind demnach vor allem Allesfresser mit einem hohen Pflanzenanteil, die vorwiegend das fressen, was reichlich vorhanden und leicht zu erbeuten ist, etwa Regenwürmer, Schnecken und Muscheln. Säugetiere machen nur rund sechs Prozent der Nahrung aus, Vögel sogar nur etwa drei Prozent, obwohl dem Waschbären gerade die Jagd auf geschützte Vogelarten oft nachgesagt wird.

Diese Zahlen stammen aus derselben Region und demselben Forschungsumfeld, auf das sich auch Michlers Aussage im BBC-Artikel stützt, und untermauern damit zusätzlich, weshalb die pauschale Einstufung als ökologische Bedrohung wissenschaftlich auf wackligen Beinen steht.

«Ein Herz für Waschbären»

Passend zum Thema haben wir gestern ein neues Video der ARD veröffentlicht: «Ein Herz für Waschbären». Es zeigt die Situation in Mecklenburg-Vorpommern, wo Waschbären in Gärten, Abfalltonnen und unter Dächern für Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern sorgen. Die Tierschützerin Heike Gronow setzt sich dort für einen sachlichen, tierfreundlichen Umgang mit den Tieren ein und zeigt, wie sich Konflikte gewaltfrei lösen lassen, statt reflexartig auf Abschuss durch Hobby-Jäger zu setzen.

Weitere Beiträge zum Thema Wildtiere finden sich in unserer Kategorie Wildtiere sowie in der vollständigen Video-Mediathek.

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Tierschutz

Vier Themenfelder, eine Frage: Was erzählen die Zahlen, die in der Selbstdarstellung der Hobby-Jagd fehlen?

In dieser Folge nimmt die IG Wild beim Wild vier Themenfelder auseinander.

Zuerst geht es um die Widersprüche der Jagdethik: Im Kanton Jura leisten Hobbyjäger jährlich einen Arbeitstag für die Natur – während ihr Präsident gegen Wolf und Luchs mobilmacht. Dazu kommt eine Verwundungsrate von 54 Prozent bei der Bogenjagd.

Danach stellt sich die Frage, wessen Angst politisch zählt: keine dokumentierten Wolfsbisse an Menschen in der Schweiz seit 1995, aber 860 Hundebisse allein im letzten Jahr im Kanton Zürich. Und in den Nordvogesen hat Luchsin Lycka Nachwuchs bekommen – den ersten seit dem 17. Jahrhundert.

Im dritten Teil geht es um die Rückkehrer der Lüfte: die erste Fischadler-Brut in der Drei-Seen-Region seit 1914 und den Storchen-Rekord von 1’770 überwinternden Tieren. Demgegenüber stehen Brieftauben-Wettflüge mit Verlustquoten von über 50 Prozent.

Zum Schluss geht es um das, was nach dem Jagdtag auf dem Teller landet: Bleimunition im Wildbret, amtliche Warnungen für Schwangere und Kinder sowie die Vergiftung von Beutegreifern.

Das Image ist das Produkt, nicht die Praxis

Wie der Jura-Jagdpräsident zeigt, dass die Hobby-Jagd ihre eigenen Tierschutz- und Naturschutzansprüche systematisch unterläuft.

Der Kanton Jura ist gemäss dem Präsidenten des kantonalen Jägerverbands selbst der einzige Kanton der Schweiz, der von seinen Hobby-Jägern eine gesetzliche Pflicht zu einem Arbeitstag pro Jahr zugunsten der Natur verlangt.

Ein und derselbe Mann steht für diese Pflicht als Aushängeschild seines Verbandes, bekämpft öffentlich die Rückkehr von Wolf und Luchs, treibt den Vorstoss für die in der Schweiz verbotene Bogenjagd voran und positioniert sich mit seinem Verband gegen ein Verbot von Bleimunition. Vier Rollen, eine Person, ein Muster.

Die Symbolfigur der Hegepflicht: acht Stunden im Jahr

Nicolas Wallimann ist Präsident der Fédération cantonale jurassienne des chasseurs (FCJC), des kantonalen Jägerverbands. In dieser Funktion ist er das Gesicht der jurassischen Besonderheit, dass Hobby-Jäger für ihren Jagdschein gesetzlich einen Arbeitstag im Bereich des Naturerbes leisten müssen, wahlweise ablösbar durch eine Zahlung von 200 bis 500 Franken. Diese Regelung sei «cas unique en Suisse», ein in der Schweiz einzigartiger Fall, wie es beim Regionalsender RFJ heisst. Ein Vergleich mit anderen Patentjagd-Kantonen bestätigt das in einem entscheidenden Punkt: Graubünden verlangt mindestens 30 Stunden «Hegeleistung» und Tessin mehrere Pflichttage mit Wildzählungen, Biotoparbeit, Schiessübung und Fleischhygiene, doch in beiden Kantonen gilt dies nur einmalig für Kandidatinnen und Kandidaten während der Ausbildung, bevor sie überhaupt einen Jagdschein erhalten. Der Jura ist damit tatsächlich der einzige bislang gefundene Kanton, in dem eine Naturschutz-Arbeits­pflicht jährlich und für alle bereits lizenzierten Patentinhaber gilt, nicht nur einmalig für Neulinge. Wallimann selbst bezifferte den tatsächlichen Umfang der jurassischen Pflicht gegenüber Medien mit acht Stunden pro Hobby-Jäger und Jahr, verteilt auf rund 400 Jagdscheininhaber, insgesamt rund 3’200 Stunden für Heckenschnitt, Waldlichtungen, Wasserstellen und Biotoppflege. Bemerkenswert dabei: Die Jägerföderation legt den Inhalt dieser Arbeitstage nicht autonom fest. Laut der jurassischen Jagdverordnung erarbeitet sie die jährlichen Richtlinien dazu «in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gewässer und Naturschutz» und muss sie dem zuständigen Departement zur Genehmigung vorlegen. Was während dieser acht Stunden konkret geschieht, entscheidet die Jägerschaft folglich nicht allein, sondern gemeinsam mit der kantonalen Fachstelle und unter Genehmigung des zuständigen Departements.

Was andere Kantone zeigen: Bern als Gegenbeispiel

Bern zeigt ein drittes Modell und macht den Kontrast zum Jura zusätzlich deutlich. Statt einer persönlichen Arbeitspflicht verlangt der Kanton von seinen Hobby-Jägerinnen und -Jägern nur einen «Hegezuschlag» von bis zu 150 Franken für Kantonseinwohner, bis zu 700 Franken für Auswärtige, der in eine staatlich verwaltete «Hegekasse» fliesst. Das Kassenvermögen wird jährlich zwischen 100’000 und 500’000 Franken gehalten. Verwendet werden darf das Geld laut Jagdverordnung für zwei Zwecke: Massnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Artenvielfalt, sowie jagdbedingte Aufwendungen für die Nachsuchehilfe. Beitragsberechtigt sind nicht nur Hobby-Jäger, sondern alle privatrechtlichen Trägerschaften oder Einzelpersonen, die ein förderfähiges Projekt umsetzen, mit jährlicher Rechenschaftspflicht gegenüber der verwaltenden Stelle.

Auch bei der praktischen Wildhut selbst zeigt sich im Kanton Bern ein professionalisiertes Modell. Wer einen Wildunfall meldet, wird nicht an einen Jagdpächter oder eine lokale Jagdgesellschaft verwiesen, wie es in Revierjagd-Systemen in Schweizer Revierkantonen üblich ist, sondern an den zuständigen, kantonal angestellten Wildhüter, erreichbar täglich von 7 bis 19 Uhr über eine zentrale Nummer. Ausserhalb dieser Zeit übernimmt die Polizei den Anruf. In Jagdbanngebieten sind die Wildhüter laut kantonaler Jagdverordnung sogar ausdrücklich als «kantonale Beamte» eingestuft, und zu ihren gesetzlichen Aufgaben zählt explizit die «Organisation und Durchführung von Nachsuchen verletzter Tiere». Wer die Meldung nach einem Wildunfall unterlässt, macht sich strafbar, so die Kantonspolizei Bern ausdrücklich.

Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Jagdlobby Wildunfälle traditionell gerne als Paradebeispiel für angeblich «unentgeltliche», «ehrenamtliche» Arbeit anführt. Der Verband JagdZürich etwa schreibt, Jägerinnen und Jäger «bergen verletztes Wild und rücken zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Wildunfällen aus» und stellten «ihre Zeit gerne umfangreich und unentgeltlich zur Verfügung». Zwei Einschränkungen relativieren dieses Bild. Erstens ist die Arbeit nicht wirklich unentgeltlich: Bei Fallwild, das ohne fremdes Zutun verendet, darf die reagierende Person das Fleisch laut Auskunft der kantonalen Fachstelle «nach eigenem Gutdünken für sich selbst gebrauchen», verkaufen darf sie es zwar nicht, doch der persönliche Nutzen bleibt bestehen. Der Kanton Nidwalden geht in seiner Jagdverordnung sogar noch weiter und schreibt vor, dass Fallwild «soweit möglich zugunsten des Kantons zu verwerten» ist, nicht einmal zugunsten der einzelnen Hobby-Jägerin oder des einzelnen Hobby-Jägers, nur die Trophäe verbleibt dort beim Jagdberechtigten. Zweitens zeigt das Beispiel Bern, dass sich diese Arbeit auch professionell und kantonal organisieren lässt: Wo eine besoldete Wildhut existiert, kann sie die Aufgabe übernehmen, unabhängig davon, ob private Jagdscheininhaber verfügbar sind.

Bern hat diese Konsequenz bereits gezogen. Seit einer Reorganisation der Wildhut auf den 1. Januar 2014 rückt bei nächtlichen Wildunfällen nicht mehr der Wildhüter oder Hobby-Jäger aus, sondern die Kantonspolizei. Der damalige bernische Jagdinspektor Peter Juesy begründete den Wechsel unverblümt finanziell: Rund 5’000 Überstunden hätten seine Wildhüter jährlich allein mit Nachteinsätzen angehäuft, dem stünden Einnahmen von nur 40’000 bis 50’000 Franken aus dem Verkauf von Unfall-Wildbret gegenüber, «ein wichtiger Grund, es nicht mehr zu machen», so Juesy gegenüber SRF im September 2013.

Was von der Erzählung des «Frondienstes» übrig bleibt

Die eingangs zitierte Selbstdarstellung der Jagdlobby, Wildunfälle seien ein Musterbeispiel selbstlosen, unentgeltlichen Engagements, hält einer genauen Prüfung also aus mehreren Richtungen nicht stand. Strukturell zeigt Bern, dass die Aufgabe ohne Hobby-Jäger lösbar ist. Ökonomisch zeigt sich, dass sie nie ganz unentgeltlich war: Zum persönlichen Nutzen beim Fallwild-Fleisch kommt in der Schweiz ein zweiter, kleiner, aber realer Einnahmekanal hinzu, der Pelzhandel. An traditionellen Fellmärkten wie jenem in Altstätten, der seit 1802 stattfindet, oder in Lichtensteig und im Kanton Schwyz verkaufen Jäger ihre Rohfelle direkt an Aufkäufer, zuletzt etwa für 8 Franken pro Rotfuchsfell mit Schweif oder 15 Franken pro Marderfell. Die Beträge sind bescheiden, widersprechen aber der Vorstellung eines rein altruistischen Engagements ohne jeden materiellen Gegenwert. Was das Fleisch selbst betrifft, verweisen wir auf unsere ausführliche Analyse zu gesundheitlichen Risiken von Wildbret, und was die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Hobby-Jagd angeht, einschliesslich der Kosten für Wildunfälle, Nachsuchen sowie Polizei- und Justizeinsätze, auf unser Dossier zu den tatsächlichen Kosten der Hobby-Jagd in der Schweiz.

Derselbe Präsident gegen Wolf und Luchs

Was acht Stunden Pflichteinsatz im Jahr nicht zeigen: Zur Eröffnung der Jagdsaison 2023 erklärte Wallimann öffentlich, der Kanton Jura sei für die Präsenz des Wolfes nicht geeignet, ein Zusammenleben sei nicht möglich. An der Delegiertenversammlung der FCJC im März 2024 bekräftigte er diese Haltung: Die grossen Beutegreifer blieben eine Sorgequelle, ihre Präsenz könne das «gute Gleichgewicht» der Wildbestände stören, so Wallimann gegenüber dem Regionalsender RFJ. Bei derselben Gelegenheit äusserte er sich auch kritisch zu einem kantonalen Projekt für neue Jagdverbotszonen in den sensiblen Feuchtgebieten La Gruère, Les Royes und La Chaux-de-Breuleux: Die geplanten Perimeter umfassten aus seiner Sicht auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Schutz benötigten, und sollten verkleinert werden.

Wolf und Luchs regulieren Rehbestände auf natürliche Weise, ganz ohne Jagdschein, Vergiftung des Ökosystems mit Jagdmunition, Ersatzabgabe oder Vereinsanlass. Aus Sicht einer Jagd, die Abschussmöglichkeiten auf Reh- und Schalenwild beansprucht, können sie damit als Konkurrenten erscheinen statt als Verbündete im behaupteten gemeinsamen Naturschutz.

Der Vorstoss für die Bogenjagd

An der Präsidentenversammlung von JagdSchweiz im April 2025 brachte Wallimann ein weiteres Thema ein, gestützt auf einen Vorstoss aus dem Kanton Jura: die Bogenjagd. Die Versammlung beauftragte den Dachverband, Interesse und Akzeptanz für diese Jagdmethode landesweit abzuklären, und veröffentlichte einen Fragebogen, beworben mit dem Bild eines Solarparks, wo Bogenjagd anstelle von Schusswaffen zum Einsatz kommen könnte.

Die Bogenjagd ist in der Schweiz seit Jahrzehnten bundesrechtlich verboten: Pfeilbogen zählen zu den nicht zulässigen Jagdmitteln, ein Verbot, das dem Tierschutzgedanken entspricht, unnötige Verwundungen und verlängertes Leiden zu vermeiden. Eine Auswertung von rund zwei Dutzend nordamerikanischen Studien zur Bogenjagd zeigt, weshalb dieser Gedanke naheliegt: Sie kommt im Schnitt auf eine Verwundungsrate von 54 Prozent, Tiere also, die nicht sofort getötet, sondern nur angeschossen werden. In der zugrunde liegenden Studie der Universität Oklahoma an 22 beschossenen Weisswedelhirschen wurden 11 Tiere gar nicht geborgen. Die Werte lassen sich nicht eins zu eins auf Schweizer Verhältnisse übertragen, zeigen aber ein erhebliches, systembedingtes Risiko von Fehl- und Verwundungsschüssen. Eine britische Studie zur Hirschjagd ergab zudem, dass elf Prozent der Tiere erst nach zwei oder mehr Schüssen starben, einige litten über 15 Minuten, bevor der Tod eintrat.

Und gegen ein Bleiverbot

Auf der eigenen Website der FCJC findet sich ein weiteres Indiz für dieselbe Grundhaltung: Der Verband verlinkt zustimmend einen Beitrag mit dem Titel «Le National refuse d’interdire le plomb dans les munitions de chasse», die Meldung, dass der Nationalrat ein Verbot von Bleimunition auf der Jagd abgelehnt hat, neben einem Hinweis auf die Forderung des Schweizer Tierschutzes (STS) nach genau einem solchen Verbot.

Die revidierte Jagdverordnung des Bundes enthält seit dem 1. Februar 2025 zwar ein Verbot bleihaltiger Kugelmunition ab Kaliber 6 mm, wirksam wird dieses Verbot jedoch erst ab dem 1. Januar 2030: Bis zum 31. Dezember 2029 bleibt die Verwendung solcher Munition aufgrund der Übergangsbestimmung ausdrücklich erlaubt. Das betrifft jedoch ausschliesslich Kugelmunition für Grosswild wie Reh, Hirsch oder Gämse. Schrotmunition, mit der Vögel und Kleinwild geschossen werden, bleibt vom Verbot vollständig ausgenommen, ausserhalb weniger Feuchtgebietsschutzzonen darf sie weiterhin uneingeschränkt bleihaltig eingesetzt werden. Das ist keine Nebensache: Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat gemeinsam mit dem Kanton Graubünden nachgewiesen, dass sich Steinadler und Bartgeier vergiften, wenn sie Fleisch oder Eingeweide mit Resten von bleihaltiger Kugel- oder Schrotmunition aufnehmen. Bei mit Schrot erlegten Vögeln und Kleintieren verteilen sich die Bleikügelchen im ganzen Tierkörper, anders als bei Grosswild, wo sich Bleifragmente vor allem im entfernbaren Aufbruch konzentrieren; wird ein solches Tier ganz gefressen, lässt sich die Bleiaufnahme durch Aasfresser nicht vermeiden. Wasservögel nehmen Schrotkügelchen zudem direkt als vermeintliches Futter auf. Auch beim Menschen ist das Risiko dokumentiert: Eine STS-Studie von 2022 fand bei 5 von 13 Wildfleischproben aus der Schweiz Bleiwerte über dem Grenzwert, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit warnt explizit vor Bleirückständen beim Verzehr von Wildbret.

In der jurassischen Jagdgesetzgebung selbst, weder im kantonalen Jagdgesetz noch in der kantonalen Jagdverordnung, findet sich keine einzige eigene Bestimmung zu Munition oder Blei, die über die neue Bundesregel hinausginge.

Vier Positionen, ein Spannungsverhältnis

Vier Positionen ergeben ein erkennbares Spannungsverhältnis: Die FCJC präsentiert die jährliche Hegeleistung als Beitrag zum Naturerbe. Gleichzeitig vertritt ihr Präsident Positionen, die natürlichen Beutegreifern problematisieren, Jagdverbotszonen begrenzen wollen, die Abklärung einer besonders tierschutzkritischen Jagdmethode anstossen und einem weitergehenden Bleiverbot entgegenstehen.

Das beweist nicht, dass jede einzelne Hegearbeit wirkungslos wäre. Es zeigt jedoch, wie eng der Naturschutzbegriff der Jagdlobby gefasst bleibt: Anerkannt wird vor allem, was die Jagdausübung nicht grundsätzlich beschränkt. Dort, wo Naturschutz oder Tierschutz Abschussmöglichkeiten, Jagdflächen, Waffen oder Munition begrenzen, wird aus dem behaupteten Bündnis mit dem Naturschutz rasch ein Konflikt.

Im Kanton Genf, der die private Hobby-Jagd seit 1974 per Volksabstimmung abgeschafft hat, stellen sich diese Fragen gar nicht erst in dieser Form. Notwendige Eingriffe erledigen ausschliesslich bezahlte, festangestellte Gardes de l’environnement, mit klarer Rechenschaftspflicht und Nachtsichtgeräten für eine hohe Trefferquote: «Wir können uns nicht einen einzigen Unfall leisten», wie es der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker formuliert. Das Genfer Modell verschiebt die Verantwortung auf staatlich angestellte Fachkräfte und ermöglicht dadurch eine andere Form der Rechenschaft und Qualitätskontrolle, als sie ein System aus über 30’000 privaten Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern strukturell bieten kann. Dass ausgerechnet aus einem Kanton mit gesetzlich verankertem, wenn auch minimalem Naturschutzanspruch der Widerstand gegen ein weitergehendes Bleiverbot und der Vorstoss für die Bogenjagd kommen, zeigt den Unterschied zwischen einer Pflicht auf dem Papier und einer tatsächlich gelebten Tierschutzkultur.

Die IG Wild beim Wild dokumentiert, wie die Jagdlobby ihre eigenen Tierschutzansprüche in der Praxis unterläuft.

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Lew Tolstoi: Die Abrechnung mit der Jagd

Der Autor von «Krieg und Frieden» war selbst jahrzehntelang leidenschaftlicher Hobby-Jäger, bevor er das Töten nichtmenschlicher Tiere als moralischen Rückschritt entlarvte.

Kaum ein Schriftsteller hat die Hobby-Jagd so ambivalent durchlebt wie Lew Tolstoi.

In seiner Jugend war er nach eigenen Aufzeichnungen ein «passabler Schütze», der auf Wachteln, Enten, Wildschweine und sogar Bären ansetzte. In seinem Spätwerk wurde er zu einem der schärfsten Kritiker jener Tätigkeit, der er selbst über Jahrzehnte gefrönt hatte. Wer diesen Wandel nachzeichnet, findet keine plötzliche Bekehrung, sondern eine lange, oft schmerzhafte Auseinandersetzung, die eng mit Tolstois religiöser und ethischer Krise der 1880er-Jahre verwoben ist.

Der Hobby-Jäger von Jasnaja Poljana

Tolstoi wuchs auf dem Gut Jasnaja Poljana auf, wo bereits sein Jagdlehrer und Pferdetrainer zum Personal der Familie gehörten. Die Hobby-Jagd war fester Bestandteil des Lebens im russischen Landadel, und Tolstoi betrieb sie mit Hingabe. In seinem Roman «Krieg und Frieden» widmet er der Wolfsjagd der Familie Rostow gleich mehrere Kapitel: über zwanzig berittene Jäger, mehr als 130 Hunde, eine ausführliche, fast liebevolle Schilderung der Hetzjagd. Diese Passagen gelten literaturhistorisch als eine der detailreichsten Jagdschilderungen der russischen Literatur überhaupt und zeigen, wie tief die Faszination für die Hobby-Jagd in Tolstois eigenem Erleben verankert war.

Ein Schlüsselerlebnis datiert auf den Dezember 1858: Bei einer Bärenjagd geriet Tolstoi in Lebensgefahr, als ihn ein angeschossener Bär attackierte und im Gesicht verletzte. Er verarbeitete den Vorfall später literarisch in der Erzählung «Der Bärenjagd» («Охота пуще неволи», 1872). Zwei Jahrzehnte lang blieb er der Hobby-Jagd dennoch treu, wie auch sein Alter Ego Konstantin Lewin in «Anna Karenina» (1877) zeigt, dessen Jagdausflüge autobiografische Züge tragen.

Die Waffe als Versuchung: «Beichte»

Der Bruch vollzog sich nicht literarisch, sondern existenziell. In seiner «Beichte» («Ispoved», verfasst 1879/80, veröffentlicht 1884) beschreibt Tolstoi eine tiefe Lebenskrise, die ihn trotz Reichtum, Familie und schriftstellerischem Ruhm an den Rand der Verzweiflung brachte. In diesem Zustand, so schreibt er, habe er aufgehört, mit dem Gewehr auf die Jagd zu gehen, aus Angst, der Versuchung zu erliegen, sich damit das Leben zu nehmen. Die Jagdwaffe erscheint hier nicht mehr als Werkzeug der Naturverbundenheit, sondern als Instrument einer Gewalt, die Tolstoi zunehmend als grundsätzliches Problem begriff, ganz gleich, gegen wen oder was sie sich richtete.

Diese Passage markiert eine erste, noch persönliche Distanzierung. Die eigentliche ethische Verurteilung der Hobby-Jagd folgte erst später und richtete sich nicht mehr gegen die Waffe an sich, sondern gegen das Vergnügen am Töten nichtmenschlicher Tiere.

Der Schlachthausbesuch: «Die erste Stufe»

Den Wendepunkt in Tolstois öffentlicher Haltung markiert der Essay «Die erste Stufe» («Perwaja stupen», 1891), ursprünglich als Vorwort zu einer russischen Übersetzung eines englischen Werks über vegetarische Ethik verfasst. Tolstoi schildert darin einen selbst unternommenen Besuch in einem Schlachthaus in Tula, den Geruch, die blutverschmierten Schürzen der Arbeiter, die routinierte Gleichgültigkeit, mit der dort getötet wurde. Bemerkenswert ist eine Nebenfigur des Textes: Der Metzger, den Tolstoi begleitet, ist selbst passionierter Hobby-Jäger. Tolstoi nutzt diese Beobachtung, um eine Parallele zu ziehen, die sein gesamtes Spätwerk durchzieht: Wer sich am Töten nichtmenschlicher Tiere im einen Kontext nicht stört, gewöhnt sich auch im anderen daran.

Zentral ist ein Gespräch mit einem jungen Schlachter, der zunächst behauptet, das Töten mache ihm nichts aus: «Es ist notwendig.» Als Tolstoi einwendet, Fleischkonsum sei keine Notwendigkeit, sondern Luxus, räumt der Mann ein, dass ihm die nichtmenschlichen Tiere doch leidtäten. Für Tolstoi liegt der eigentliche Schaden nicht im Leiden der getöteten Tiere allein, sondern darin, dass ein Mensch seine höchste seelische Fähigkeit, das Mitgefühl, gegen sich selbst unterdrückt und dadurch abstumpft.

«Wozu dient diese Freude am Töten?»

In seinem kurzen, gegen Ende seines Lebens verfassten Text gegen die Hobby-Jagd bringt Tolstoi seine Kritik auf den Punkt. Er weist das gängige Argument zurück, die Hobby-Jagd bringe den Menschen näher an einen natürlichen Überlebenskampf: Für den zivilisierten Menschen bestehe dieser Kampf längst in Arbeit, Landwirtschaft und Versorgung, nicht im Verfolgen und Erlegen nichtmenschlicher Tiere. Die Hobby-Jagd sei deshalb keine natürliche Notwendigkeit, sondern eine freiwillige Rückkehr zu einem überwundenen Zustand, die im Menschen genau jene Instinkte trainiere, die sein moralisches Bewusstsein eigentlich ablehne.

Besonders scharf fällt seine Beschreibung der Methoden der Hobby-Jagd aus: Hinterlist, Fallen, Hinterhalt, das gemeinsame Vorgehen vieler gegen einen Einzelnen, des Starken gegen den Schwachen, das Trennen von Jungtieren und Elterntieren. Handlungen, die unter Menschen als niederträchtig gelten würden, so Tolstoi, würden bei der Hobby-Jagd offen und ohne Scham begangen, und zwar von denselben Personen, die es ablehnen würden, sich von jemandem, der ihnen dergleichen antäte, überhaupt die Hand reichen zu lassen.

Konsequenz statt Widerspruch

Wichtig ist: Tolstois Abkehr von der Hobby-Jagd stand nicht isoliert. Sie fiel zeitlich mit seiner Hinwendung zum Vegetarismus, zum christlichen Pazifismus und zu einer radikalen Gewaltlosigkeitslehre zusammen, die später als «Tolstoismus» bekannt wurde und unter anderem Mahatma Gandhi beeinflusste. Für Tolstoi war die Ablehnung der Hobby-Jagd kein isoliertes Tierschutzanliegen, sondern Teil eines umfassenderen ethischen Systems: Wer Gewalt gegen nichtmenschliche Tiere für ein legitimes Vergnügen hält, so seine Logik, untergräbt jene Fähigkeit zum Mitgefühl, die auch die Grundlage für ein gewaltfreies Zusammenleben unter Menschen bildet.

Gerade weil Tolstoi selbst jahrzehntelang begeisterter Hobby-Jäger war und die Jagdszenen in «Krieg und Frieden» zu den eindrücklichsten der Weltliteratur zählen, wiegt seine spätere Verurteilung besonders schwer. Es ist die Selbstkritik eines Mannes, der die Faszination der Hobby-Jagd aus eigener Erfahrung kannte und sie dennoch, nach jahrzehntelanger ethischer Auseinandersetzung, als das entlarvte, was sie für ihn am Ende war: ein Vergnügen am Töten, das sich hinter Traditionen und vermeintlicher Naturverbundenheit versteckt.

Der Wolf beisst nie – trotzdem gilt er als Bestie

Zehntausende Hundebisse pro Jahr gelten als Alltagsrisiko, ein Wolf ohne einen einzigen dokumentierten Biss löst Staatsaffären aus.

Allein im Kanton Zürich registrierte das Veterinäramt letztes Jahr 860 Fälle, in denen Hunde Menschen bissen.

Im selben Zeitraum, und eigentlich seit der Wolf 1995 in die Schweiz zurückgekehrt ist, gibt es gemäss Gruppe Wolf Schweiz und der Stiftung KORA landesweit keinen einzigen dokumentierten Fall, in dem ein Wolf einen Menschen gebissen oder gar verletzt hätte. Trotzdem ist es der Wolf, der in Leserbriefen, Interpellationen und Sondersendungen als Gefahr für Leib und Leben verhandelt wird. Der Hund bekommt ein Präventionsplakat mit einer Comicfigur.

Die Zahlen, die niemand feiert

Das Veterinäramt des Kantons Zürich meldete für das vergangene Jahr 860 Fälle, in denen Hunde Menschen bissen. Besonders häufig betroffen: Kinder. Die Reaktion des Kantons ist eine Präventionskampagne mit den Figuren Cleo, Tim und Lupo, die schon Kindergartenkindern den «sicheren Umgang» mit Hunden beibringen soll.

Landesweit sieht das Bild nicht anders aus. Eine Suva-Studie schätzt die Zahl der Hundebissverletzungen, die einen Arztbesuch nötig machen, auf rund 9500 pro Jahr, eine ältere Schätzung geht sogar von rund 13’000 ärztlich versorgten Fällen aus. Eine Umfrage von SRF bei allen Kantonen kam auf über 7000 gemeldete Vorfälle pro Jahr, mit steigender Tendenz, seit die Kantone das Hundekurs-Obligatorium abgeschafft haben. Je nach Erhebungsmethode und Dunkelziffer bewegt sich die realistische Grössenordnung damit klar im fünfstelligen Bereich. Kinder sind gemäss mehreren kantonalen Auswertungen überproportional betroffen, in einzelnen Kantonen war in jedem dritten bis sechsten Fall ein Kind unter 16 Jahren das Opfer.

Auch Berufsleute zahlen einen Preis, den kaum jemand kennt. Pro Jahr werden gemäss Suva im Schnitt rund 100 Pöstlerinnen und Pöstler von einem Hund gebissen, statistisch also etwa zweimal pro Woche. Zeitweise, etwa 2018, lag der Anteil der Post-Branche an sämtlichen gemeldeten Hundebissen bei rund einem Fünftel. Viele dieser Vorfälle passieren dort, wo Hunde als Wach- oder Hofhunde an der Kette gehalten werden und ihr Territorium gegen den täglich wiederkehrenden «Eindringling» verteidigen.

Diese Zahlen erzeugen keine Sondersendungen. Es gibt keine kantonalen Vorstösse, die eine Leinenpflicht für sämtliche Hunde fordern, keine Rufe nach Bestandsregulierung, keine Boulevard-Kampagnen. Man diskutiert Präventionsbroschüren, das war es.

Mutterkühe: die stille Gefahr auf dem Wanderweg

Wer im Sommer in den Alpen wandert, begegnet häufiger einer Mutterkuhherde als einem Wolf, und diese Begegnung ist nicht harmlos. In Graubünden kommt es gemäss dem kantonalen Amt im Schnitt zwei- bis dreimal jährlich zu Angriffen durch Mutterkühe, mit leichten bis schweren Verletzungen. 2010 starben auf St. Galler Weiden zwei Menschen bei solchen Angriffen, 2015 wurde eine 77-jährige Frau bei Laax von einer Mutterkuhherde zu Tode getrampelt. Auch danach blieb es nicht bei Einzelfällen: Zwischenfälle mit teils schweren Verletzungen werden praktisch jede Wandersaison gemeldet, zuletzt etwa bei Flumserberg.

Diese Todesfälle und Verletzungen lösten Betroffenheit aus, aber keine Rufe nach «Regulierung» der Rinderpopulation, keine Forderung, Mutterkühe präventiv aus den Bergen zu schaffen. Man diskutierte Auszäunungen, Warntafeln und Sensibilisierung, also genau jene Herdenschutzlogik, die beim Wolf regelmässig als «nicht ausreichend» abgetan wird.

Der Wolf: null Bisse, null Tote, maximale Aufregung

Und der Wolf? Seit seiner Rückkehr in die Schweiz Mitte der 1990er-Jahre ist kein einziger Angriff auf einen Menschen dokumentiert, kein Biss, keine Verletzung, geschweige denn ein Todesfall. Das bestätigen sowohl die Gruppe Wolf Schweiz als auch der Kanton Zürich in seinem eigenen Handlungsleitfaden Wolf. Eine europaweite Studie für den Zeitraum 2002 bis 2020 fand gerade einmal zwölf Angriffe mit vierzehn Betroffenen, zwei davon tödlich, beide in Nordamerika. In der Schweiz: null.

Trotzdem reicht die blosse Sichtung eines Wolfs oder ein Nutztierriss, um kantonale Interpellationen, Sonderabschüsse und mediale Dauerbeschallung auszulösen. Waadt liess im Februar 2026 die Wirksamkeit seiner eigenen Wolfsabschüsse durch die Stiftung KORA wissenschaftlich überprüfen, nachdem trotz zehn getöteter Tiere und erheblichem personellem Aufwand die Zahl der Nutztierrisse mit 160 Fällen im Jahr 2025 kaum gesunken war. Der Kanton selbst begründete den Auftrag mit der Notwendigkeit, «die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen laufend zu überprüfen».

Angetrieben wird diese Politik von zwei Seiten. Zum einen von Teilen der Hobby-Jagd, die im Wolf einen Konkurrenten um «ihr» Wild sehen. Ein besonders ausgeprägtes Beispiel ist der Tessiner Ständerat Fabio Regazzi (Die Mitte), Ex-Jagdpräsident im Tessin und Vizepräsident von JagdSchweiz. Seine parlamentarische Initiative für eine politisch festgelegte Wolfsobergrenze fand inzwischen sogar die Unterstützung des Bundesrats, wie wildbeimwild.com ausführlich dokumentiert. Regazzis Linie ist über Jahre konstant: Das Problem liege nicht in fehlendem Herdenschutz oder ungeschützter Weidewirtschaft, sondern im Wolf selbst, wie eine Analyse seiner politischen Laufbahn zeigt.

Zum anderen sind es Nutztierhalter selbst, die vielerorts Stimmung gegen den Wolf machen, oft mit dem berechtigten Ärger über einzelne Risse, aber verbunden mit einer Forderung nach pauschalen Abschüssen statt konsequentem Herdenschutz. Diese beiden Interessengruppen, Hobby-Jagd und ein Teil der Alpwirtschaft, verstärken sich gegenseitig: Die einen liefern das politische Vehikel, die anderen die emotionale Betroffenheit, die in den Medien besonders gut funktioniert.

Warum diese Schieflage kein Zufall ist

Der Unterschied liegt nicht in der Gefährlichkeit der Tiere, sondern darin, wem die Angst nützt. Hunde und Mutterkühe gehören niemandem, den man politisch angreifen könnte, sie sind Teil des Alltags, den man akzeptiert und dessen Risiken man mit Prävention statt mit Abschusslisten begegnet. Der Wolf dagegen ist zum Symbol geworden, an dem sich zwei Interessengruppen abarbeiten: Teile der Hobby-Jagd, die im Wolf einen Konkurrenten sehen, und Teile der Alpwirtschaft, die lieber Abschüsse als konsequenten Herdenschutz fordern. Wie das Dossier zu den Jagdmythen zeigt, wird das Bedrohungsszenario systematisch eingesetzt, um politische Mehrheiten für Abschüsse zu gewinnen, unabhängig davon, was die Zahlen tatsächlich hergeben. Auch die Rolle der Medien ist dabei nicht neutral: Nutztierrisse durch den Wolf erhalten routinemässig prominente Berichterstattung, während die eigentliche Unfallstatistik bei Hunden, Mutterkühen oder in der Hobby-Jagd selbst kaum Beachtung findet, wie im Dossier zu Medien und Jagdthemen beschrieben.

Zur Einordnung lohnt sich auch ein Blick auf die Hobby-Jagd selbst: Jagdunfälle, verursacht von Hobby-Jägern, kosteten zwischen 2000 und 2019 mindestens 75 Menschen das Leben, dokumentiert im Faktencheck zur Broschüre von JagdSchweiz. Auch darüber wird selten in dieser Lautstärke gesprochen, mit der jede einzelne Wolfssichtung kommentiert wird.

Fazit

Würde man Gefahr tatsächlich anhand von Fallzahlen bemessen, müssten Hunde und Mutterkühe die politische Debatte dominieren, nicht der Wolf. Stattdessen gilt: Ein Tier ohne einen einzigen dokumentierten Biss in drei Jahrzehnten wird zur Staatsaffäre erklärt, angetrieben von Hobby-Jägern wie Fabio Regazzi und einem Teil der Alpwirtschaft, während Zehntausende Hundebisse pro Jahr als Alltagsrisiko hingenommen werden. Das ist keine Frage der Statistik. Das ist eine Frage davon, wessen Interessen mit der Angst bedient werden.

Weiterführend

Trotz Kulturerbe-Status: 900 Tauben bei Hitze für Wettflug ausgesetzt

In Memmingen sollten 900 Brieftauben 172 Kilometer zu ihrem Heimatschlag zurückfliegen. PETA fordert das Veterinäramt auf, den Wettflug zu untersagen – und zeigt: Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe hat an der Praxis nichts geändert.

Am Sonntag plante die Reisevereinigung 04 Memmingen des Regionalverbands 701 «Allgäu-Schwaben» einen Taubenauflass in Memmingen.

900 Vögel sollten anschliessend 172 Kilometer zu ihrem Heimatschlag zurückfinden. PETA appellierte in einem Schreiben an das Veterinäramt der Stadt Memmingen, die aus ihrer Sicht tierschutzwidrige Veranstaltung zu untersagen.

Bei solchen Wettflügen werden die Tiere oft bewusst von ihren Partnern oder Jungtieren getrennt. Nicht Ehrgeiz treibt sie zur Heimkehr an, sondern die Bindung an Schlag und Partner. Viele der domestizierten Vögel sterben auf den anstrengenden Strecken an Dehydration, Hunger, Erschöpfung oder Verletzungen. Angesichts der Hitzeperiode warnte PETA zusätzlich vor der Gefahr, dass die Tauben unterwegs verdursten, weil Wasserstellen fehlen.

Würden Hunde für einen Wettbewerb Hunderte Kilometer von ihrem Zuhause entfernt ausgesetzt, von denen es ein grosser Teil nicht nach Hause schafft, wäre der Aufschrei gross.

Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA

Redegeld fordert, dass diese Wettflüge, die für viele Tauben den Tod bedeuten, endlich gestoppt werden.

Was das Tierschutzgesetz sagt

Taubenwettflüge stehen im Widerspruch zum deutschen Tierschutzgesetz. Nach Paragraf 3 ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem dürfen Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Massnahmen ausgesetzt werden, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Eine Studie beziffert die Verlustraten bei Taubenwettflügen auf durchschnittlich 53 Prozent pro Saison. Bleiben Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die Zucht ungeeignet, töten Züchter sie oftmals ohne Betäubung.

Kulturerbe trotz anhaltender Kritik

Der Fall Memmingen zeigt, dass sich an der Praxis nichts geändert hat, obwohl das Brieftaubenwesen inzwischen offiziell geadelt wurde. 2018 hatte die Deutsche UNESCO-Kommission die Aufnahme noch abgelehnt, unter anderem wegen Zweifeln an der Einhaltung der Tierschutzgesetze – mehr dazu im Bericht «Brieftaubensport wird kein deutsches UNESCO-Kulturerbe». Im März 2022 wurde das Brieftaubenwesen dann doch in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Wie es zu dieser Kehrtwende kam, ist im Beitrag «Trotz Tierquälerei: Brieftaubenwesen soll immaterielles Kulturerbe werden» nachzulesen.

Kritik an dieser Anerkennung hält an. In der Fachzeitschrift TIERethik appellierte die Autorin Vanadis Faix 2025, das Brieftaubenwesen wieder von der Kulturerbe-Liste zu streichen. Aus Sicht der Kritiker verleiht der Kulturerbe-Status einer Praxis Würde, bei der weiterhin ein grosser Teil der Tiere die Wettflüge nicht überlebt.

Die Militärromantik trägt heute nicht mehr

Wer die kulturelle Bedeutung des Brieftaubenwesens betont, verweist gern auf die lange Geschichte der Tiere als Nachrichtenüberbringer. Diese Rolle war real: Das Deutsche Kaiserreich setzte im Ersten Weltkrieg schätzungsweise 120’000 Brieftauben als militärische Boten ein, und die Schweizer Armee unterhielt von 1917 an einen eigenen Brieftaubendienst. Doch genau dieses Argument ist überholt. Die Schweizer Armee löste ihren Dienst 1994 mit der Reform «Armee 95» nach 77 Jahren auf, die rund 7000 Armee-Tauben wurden von einer Stiftung übernommen. Moderne Streitkräfte verlassen sich längst auf elektronische Übermittlung. Die militärische Nutzung, auf die sich die Traditionspflege beruft, ist damit überall Vergangenheit. Was bleibt, ist ein Freizeit-Wettbewerb, bei dem laut Studien rund die Hälfte der Tiere pro Saison verloren geht. Ein historischer Nutzen, den es nicht mehr gibt, rechtfertigt dieses Leid nicht.

Mehr zu Tierrechten und zum Tierschutzproblem.

Ungarn beschliesst Wildtierverbot im Zirkus ab 2027

Ungarn schliesst zu jenen europäischen Ländern auf, die dem Tierleid in der Manege längst ein Ende gesetzt haben. Die Schweiz bleibt weiterhin Schlusslicht.

An einer Pressekonferenz in Budapest hat Regierungssprecherin Éva Magyar am Freitag das umfassende Verbot angekündigt.

Ab dem 1. Januar 2027 verbietet die Regierung die Beschaffung, Haltung und den Auftritt bestimmter Wildtierarten im Zirkus. Das Verbot beschränkt sich nicht auf die eigentlichen Auftritte in der Manege, sondern umfasst den Erwerb, die Zucht, die Haltung, das Abrichten sowie das Vorführen bestimmter Wildtierarten und ihrer Hybriden. Nach dem festgelegten Datum dürfen diese Tiere nicht mehr in Zirkusvorstellungen auftreten.

Eine Lücke wird geschlossen

Bisher galt in Ungarn nur ein Teilverbot. Diese Rechtslage hatte zur Folge, dass Tiere aus Ländern mit strengeren Vorschriften in ungarische Menagerien gebracht werden konnten. Ungarn wurde so zum Schlupfloch für einen Betrieb, den andere Staaten bereits untersagt hatten. Das neue Verbot schliesst diese Lücke.

Für die derzeit gehaltenen Tiere sieht die Regelung laut Regierungssprecherin eine angemessene Übergangsphase vor. Magyar bezeichnete die Entscheidung sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus Sicherheitsgründen als gerechtfertigt. Sie wies darauf hin, dass Haltung, Transport, Dressur und öffentliche Vorführung von Wildtieren mit modernen Tierschutzstandards unvereinbar seien und ein Unfallrisiko darstellen könnten. In den vergangenen Jahren seien die gesellschaftlichen und tierschützerischen Erwartungen, keine Wildtiere mehr im Zirkus einzusetzen, deutlich gestiegen.

Warum Wildtiere nicht in den Zirkus gehören

Das Argument der Sicherheit ist kein abstraktes. Immer wieder kommt es zu Ausbrüchen, Verletzungen und Todesfällen durch Grosskatzen und Elefanten. Der Bundesrat in Deutschland verwies in seiner Entschliessung von 2016 ausdrücklich auf diese Gefahrenlage: Die eigentlich notwendige Einrichtung ausreichend grosser, ausbruchssicherer und artgerecht ausgestatteter Gehege kollidiere mit der Notwendigkeit zur fortwährenden Mobilität eines Wanderbetriebs.

Dazu kommt das Tierleid selbst. Wildtiere im Zirkus fristen ihr Dasein in engen Käfigen, Gehegen und Transportwagen. Die Tiere sind gezwungen, den Auftrittsort im Schnitt bis zu 50-mal pro Jahr zu wechseln. Verhaltensstörungen wie sich ständig wiederholende Bewegungsmuster sind Ausdruck dafür, dass die Tiere unter diesen Bedingungen leiden und ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben können. Die tierärztliche Betreuung ist kaum sicherzustellen, weil nicht an jedem Ort auf Wildtiere spezialisierte Veterinäre verfügbar sind.

Die Dressur selbst beruht anerkannten Fachleuten zufolge stets auf Zwang und dem Prinzip, Schwächeren den eigenen Willen aufzuzwingen. Elefantenhaken, Stock, Peitsche und Elektroschocker gehören zu den üblichen Instrumenten, um die Tiere zum Gehorsam zu zwingen.

Der europäische Kontext

Ungarn folgt mit dem Beschluss einem klaren europäischen Trend, den Magyar selbst betonte. Immer mehr Mitgliedstaaten schränken den Einsatz von Wildtieren im Zirkus ein oder verbieten ihn ganz.

Ein generelles Wildtierverbot im Zirkus gilt bereits in Österreich, den Niederlanden, in Belgien, Dänemark, Norwegen, Irland, Italien, Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Estland, Lettland, Litauen und Luxemburg. In Griechenland, Malta und Zypern besteht sogar ein Verbot aller Tierarten in Zirkussen. Frankreich hat den schrittweisen Ausstieg beschlossen und verbietet Wildtiere im Zirkus ab 2028. Bereits England hatte den Gebrauch von Wildtieren in Wanderzirkussen untersagt, ebenso Schottland und Wales.

Ungarn reiht sich damit in eine wachsende Gruppe von Ländern ein, die den Wanderzirkus mit Wildtieren als Auslaufmodell behandeln. Auch ausserhalb Europas ist die Entwicklung eindeutig: Zahlreiche süd- und mittelamerikanische Staaten haben Verbote für alle Tierarten im Zirkus erlassen.

Deutschland und die Schweiz bleiben zurück

Während sich die Verbote europaweit ausbreiten, hinken die deutschsprachigen Länder hinterher. In Deutschland scheiterten wiederholte Anläufe für ein Wildtierverbot, obwohl sich Bundesrat und Agrarministerkonferenz mehrfach dafür ausgesprochen haben. Einer repräsentativen Forsa-Umfrage zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können.

Auch die Schweiz gehört europaweit zu den Nachzüglern. Hierzulande dürfen Zirkusse grundsätzlich jede beliebige Tierart auf Tournee mitführen. Den Behörden sind die Hände gebunden, solange in der Tierschutzgesetzgebung ein Instrument fehlt, das das Mitführen ungeeigneter Tierarten verbietet. Der ungarische Beschluss macht einmal mehr deutlich, wie weit sich die Schweiz von der europäischen Entwicklung entfernt hat.

Fazit

Der ungarische Entscheid ist ein weiterer Baustein in einer europaweiten Bewegung, die dem Tierleid in der Zirkusmanege ein Ende setzt. Erwerb, Zucht, Haltung, Dressur und Vorführung von Wildtieren werden ab 2027 umfassend untersagt, und ein bisheriges Schlupfloch wird geschlossen. Für die betroffenen Tiere ist das ein Fortschritt. Für die Schweiz und Deutschland bleibt der Beschluss ein unbequemer Vergleich: Was in immer mehr Ländern selbstverständlich wird, lässt hier weiter auf sich warten.

Weitere Beiträge zum Thema in unserem Dossier Tierrechte.